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Spenden in Spanien | steuerlich absetzen | Spendenbescheinigung

Auch in Spanien sind Spenden an gemeinnützige Organisationen unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzbar. Laut Art. 24 im Gesetz 49/2002 vom 23. Dezember ist eine Spende abzugfähig, wenn eine Spendenbescheinigung vom Empfänger ausgestellt wird, die folgendes enthält:

  1. Spanische Steuernummer und die Adressdaten von Spender und Emfpänger,
  2. Ausdrücklicher Hinweis, dass die gemeinnützige Vereinigung im steuerlichen Regime für für gemeinnützige Organisationen angemeldet ist:  Art. 16 ley 49/2002 de 23 de deciembre,
  3. Spendenbetrag,
  4. Überweisungsbeleg oder vergleichbares Dokument, das die Transaktion ausweist,
  5. Zweck der Spende und 
  6. Ausdrückliche Erwähnung, dass die Spende nicht rückgängig gemacht werden kann.

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