Spenden in Spanien | steuerlich absetzen | Spendenbescheinigung
Auch in Spanien sind Spenden an gemeinnützige Organisationen unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzbar. Art. 24 im Gesetz 49/2002 vom 23 Dezember besagt, dass die Spende abzugfähig ist, wenn eine Spendenbescheinigung vom Empfänger ausgestellt wird, die folgendes enthält:
- Spanische Steuernummer und die Adressdaten von Spender und Emfpänger
- Ausdrücklicher Hinweis, dass die gemeinnützige Vereinigung im steuerlichen Regime für für gemeinnützige Organisationen angemeldet ist: Art. 16 ley 49/2002 de 23 de deciembre.
- Spendenbetrag
- Überweisungsbeleg oder vergleichbares Dokument, das die Transaktion ausweist
- Zweck der Spende
- Ausdrückliche Erwähnung, dass die Spende nicht rückgängig gemacht werden kann