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Modelo CC.AA. | Handelsbilanz Spanien

Mit dem Modelo CC.AA. (Abkürzung für Cuentas Anuales) wird die Einreichung der Handelsbilanz Spanien vorgenommen (Registro de las Cuentas Anuales en el Registro Mercantil).

Über die Jahresabschlüsse wird das Handelsregister jährlich über die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnungen und den Jahresbericht von Gesellschaften oder Körperschaften informiert. In manchen Fällen sind andere Dokumente wie Kapitalflussrechnungen oder Lageberichte enthalten. 

Für die Erstellung der Jahresabschlüsse müssen die folgenden Fristen eingehalten werden: 

  • Bilanzaufstellung innerhalb der 3 auf den Geschäftsjahresabschluss folgenden Monaten. 
  • Die Vorlage der Rechnungsbücher, zu deren Führung die Gesellschaften verpflichtet sind, muss innerhalb des vierten Monats nach Geschäftsjahresabschluss erfolgen.
  • Innerhalb der drei Folgemonate nach Bilanzaufstellung müssen die Jahresabschlüsse genehmigt werden, d. h. innerhalb der 6 auf den Geschäftsjahresabschluss folgenden Monate. 
  • Innerhalb des Monats der auf die Genehmigung der Jahresabschlüsse folgt, müssen diese beim Handelsregister hinterlegt werden. 

KMUs
Der Jahresabschluss von kleinen und mittleren Unternehmen umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung und den Bericht. Diese Dokumente bilden eine Einheit und müssen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs, des konsolidierten Textes des Aktiengesetzes, des Gesetzes über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und des vorliegenden Plans für kleine und mittlere Rechnungslegungen erstellt werden. 

Ungeachtet des Vorstehenden können diese Unternehmen in ihren Jahresabschluss eine Kapitalflussrechnung aufnehmen, die gemäß den Bestimmungen des allgemeinen Rechnungslegungsplans erstellt und dargestellt wird. Der Jahresabschluss ist bis spätestens 25. Juli des Folgejahres beim zuständigen Handelsregister einzureichen. Ebenfalls ist mit der Körperschaftsteuererklärung (Modelo 200) die Bilanz beim Finanzamt einzureichen. Diese Abgabefrist ist ebenfalls der 25. Juli des Folgejahres.

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