19. Juli 2017Ferienvermietung - das unvollendete neue Tourismusgesetz
Die Hoffnungen, dass mit der Verabschiedung der Novelle des Tourismusgesetzes wenn schon nicht allgemeine Zufriedenheit, aber zumindest Klarheit herrschen würden, haben sich nicht erfüllt. Wie angekündigt hat das balearische Parlament am 18. Juli über einen Gesetzesentwurf abgestimmt, der vor allem für die Ferienvermietung tief greifende Neuerungen vorsah, u.a. die Möglichkeit der Ferienvermietung von Wohnungen sowie eine Limitierung der Gesamt-Bettenzahl.
Da viele Streitpunkte wegen politischen Widerspruchs noch nicht geklärt werden konnten, wurde nur entschieden, für die Dauer von 12 Monaten keine neuen Lizenzen für Ferienobjekte auszustellen. Die Gemeinden sollen entscheiden, wo die Ferienvermietung gestattet werden soll und wo nicht. Immobilieneigentümer, die Wohnimmobilien ohne Lizenz zu Ferienzwecken anbieten, können mit einem Bußgeld bis zu 40.000 € belegt werden.