GmbH & Co. KG – Betriebsstätte (EP)
VERGLEICHEN SIE DIE STRUKTUREN. DIE ENDSTEUERBELASTUNG SCHWANKT ZWISCHEN 46 % UND 25 % | ||||||
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Steuer | Struktur 1 | Struktur 2 | Struktur 3 | Struktur 4 | Struktur 5 | Struktur 6 |
Steuerlast in Spanien | 362,50 € | 250,00 € | 250,00 € | 362,50 € | 250,00 € | 250,00 € |
Steuerlast in Deutschland | 97,50 € | 195,94 € | 187,50 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Steuerlast Total | 460,00 € | 445,94 € | 437,50 € | 362,50 € | 250,00 € | 250,00 € |
Effektive Steuerrate | 46,00 % | 44,59 % | 43,75 % | 36,25 % | 25,00 % | 25,00 % |
Struktur 6
Eine deutsche GmbH & Co. KG gründet in Spanien eine Betriebsstätte (Establecimiento permanente - EP genannt) nach den Vorgaben des Art. 5 des geltenden DBA zwischen Deutschland und Spanien. Die EP wird in Spanien nicht als Personengesellschaft sondern als Kapitalgesellschaft behandelt.
Struktur

Gesellschafter
GmbH & Co. KG
100%
Betriebsstätte (E.P.)
Rechtsgrundlage
- Körperschaft- oder Einkommensteuer: Personengesellschaften unterliegen nicht der Körperschaft- oder Einkommensteuer. Diese Gesellschaftsform wird transparent besteuert. Die Einkünfte der KG werden gesondert und einheitlich festgestellt und werden den Gesellschaftern zugerechnet. Eine Besteuerung und die Feststellung der Einkünfte erfolgt auf Ebene der Gesellschafter.
- Persönliche Einkommensteuer: Die Tätigkeiten der deutschen KG in Spanien werden als Betriebsstätte auf spanischem Boden angesehen. Die Einkünfte aus der spanischen Betriebsstätte werden in Deutschland von der Besteuerung nach den Regelungen des DBA Deutschland/Spanien - unter Anwendung des Progressionsvorbehaltes - freigestellt.
- Körperschaftsteuer: Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften (das ist hier die deutsche KG) unterliegen mit einem Steuersatz von 25 % in Spanien der Besteuerung.
- Ausschüttung von Dividenden: Da die Betriebsstätte zivilrechtlich die deutsche KG ist, kann keine Dividende gezahlt werden, da es sich um ein und dieselbe Person handelt. Ein Quellensteuerabzug in Spanien ist nicht vorzunehmen.
Beispiel mit 1.000,00 € Gewinn in Spanien
Steuerbelastung in Deutschland | |
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GmbH & Co. KG | |
Gewinn | 750,00 € |
Steuerbetrag | 0,00 € |
Gesellschafter | |
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Gewinnanteil | 750,00 € |
Steuerbetrag | 0,00 € |
Steuerbelastung in Spanien | |
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Betriebsstätte | |
Gewinn | 1.000,00 € |
Steuersatz | 25,00 % |
Steuerbetrag | 250,00 € |
Überweisung nach Deutschland | |
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Gewinn | 750,00 € |
Quellensteuer | 0,00 € |
Fazit
Gesamtsteuerbelastung: | 250,00 € |
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Gesamtsteuerrate: | 25,00 % |